Wer bekommt Baukindergeld?
Einen Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Darüber hinaus gelten noch weitere Bedingungen:
- Der Anspruch gilt für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen1, die zwischen dem 1. Januar 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden.
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 90.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes weitere Kind gibt.
- Die Antragsteller – also die Eltern – müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.
- Der Antrag kann nach Einzug in das Wohneigentum beantragt werden (Nachweis durch Meldebescheinigung). Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Einzug oder im Fall des Erwerbs einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.